Institutionelle Förderer

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Bayerische Staatsbibliothek, München

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung, Berlin

Böhlau Verlag GmbH & Cie, Köln

Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main

Franz Steiner Verlag GmbH, Stuttgart

Friedrich-Ebert-Stiftung, Archiv der sozialen Demokratie, Bonn

Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig

Gerda Henkel Stiftung, Düsseldorf

Hamburger Edition, Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München

Historisches Institut, FernUniversität in Hagen

Historisches Institut, Universität der Bundeswehr München

Historisches Institut, Universität Mannheim

Historisches Institut, Universität Paderborn

Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Historisches Seminar, Johann Wolfgang Goethe-Universität

Historisches Seminar, Leibniz Universität Hannover

Historisches Seminar, Universität Luzern

Historisches Seminar, Universität Siegen

Historisches Seminar, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

IFK - Internationales Forschungszentrum Kulturwissenschaften, Wien

IGK Arbeit und Lebenslauf in globalgeschichtlicher Perspektive, Humboldt-Universität zu Berlin

infoclio.ch, Fachportal für die Geschichtswissenschaften der Schweiz, Bern

Institut für Geschichte der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät, Universität Wien

Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung

Institut für Geschichte, Eidgenössische Hochschule Zürich

Institut für Geschichte, Universität Graz

Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Institut für Kulturwissenschaften, Universität Leipzig

Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e.V., Dresden

Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte, Universität Flensburg

Institut für Zeitgeschichte, München-Berlin

Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Karl-Lamprecht-Gesellschaft Leipzig e.V.

Klartext Verlag. Jakob Funke Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG, Essen

Leibniz Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz

Leibniz-Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europa (GWZO) e.V.

Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main

Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Peter Lang GmbH - Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main

Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Ditzingen

Seminar für Alte Geschichte, Universität Heidelberg

Staatsbibliothek zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Deutsches Hygiene-Museum, Dresden

Stiftung Hamburger Institut für Sozialforschung

Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen

Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V.

Verlag C.H. Beck, München

Verlag Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Paderborn

Verlag Vittorio Klostermann GmbH, Frankfurt am Main

Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster

Wallstein Verlag, Göttingen

Waxmann Verlag GmbH, Münster

Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e.V., Potsdam

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Jutta Weber: Nachlässe und Autographen [PDF-Version]

Nutzungmodalitäten und -bestimmungen,Urheber- und sonstige SchutzrechteEinzelseiten Modus

Teil A: Geschichtswissenschaft und digitale Medien zu Nachlässen und Autographen | Nachlässe, Vorlässe, Archive, Sammlungen | Autographen - Autographensammlung | Anwendungsfelder: Wozu nutze ich einen Nachlass | Struktur/ Organisation: Archivische und bibliothekarische Nachlasserschließung | Nutzungmodalitäten und -bestimmungen,Urheber- und sonstige Schutzrechte | Digitale Informationsressourcen und Medien | Hilfsmittel / Nachschlagewerke / Volltextbasen | Portale / elektronische Zeitschriften und Publikationen / Linksammlungen | Desiderata | Kleines Glossar | Weiterführende Literatur

Nach deutschem Archivrecht dürfen Nachlässe in der Regel erst 30 Jahre nach dem Tod einer Person („30 Jahre nach Abschluss der Akte“) zur Benutzung freigegeben werden. Diese Regel wird in Bibliotheken weniger streng gehandhabt. Sperrfristen werden i.a. mit den Nachlassern oder ihren Erben ausgehandelt. Dahinter steht auch die Idee, dass nicht jeder Nachlass Material enthält, das die Benutzungsbeschränkung für die zeitgenössische Forschung rechtfertigt. Auch der Aspekt, dass das Interesse an einer Person im Laufe der Jahre verblassen kann, steht hinter diesem Grundsatz.

Selbstverständlich gilt jedoch unabhängig von einer Benutzbarkeit des Materials das in Deutschland geltende Urheberrecht, das bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers die Verwertung von Werken (dazu gehörden in der Regel auch Briefe) die Einwilligung der Erben oder anderer Rechteinhaber (z.B. Verlage, Verwertungsgesellschaft Wort) verlangt. Das Persönlichkeitsrecht gebietet es, jeden Nachlass, der zur Benutzung freigegeben wird, auf solche Materialien hin zu überprüfen, die den Schutz der Privatsphäre lebender oder vor weniger als 30 Jahren verstorbener Personen verletzen - vergleiche dazu die Ausführungen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht. Einen besonders schwierigen Fall bilden Briefe, deren Adressaten nicht ermittelbar sind.

Während das Urheberrecht nicht übertragbar ist, kann das Verwertungsrecht für die Dauer des geltenden Urheberrechts übertragen werden, sei es auf Erben, Verlage oder auf die Institutionen, die den Nachlass übernommen haben. Sie müssen der Verwertung des benutzten Materials zustimmen und können, sobald die Verwertung über gesetzliche Ausnahmeregeln hinausgeht, eine Lizenzgebühr verlangen. Die Online-Bereitstellung sowie die Veröffentlichung in gedruckter Form sind immer zustimmungs- bzw. lizenzpflichtig.

Ausnahmeregel für bestimmte Vervielfältigungen ist § 53 UrhG.
Struktur/ Organisation: Archivische und bibliothekarische Nachlasserschließung | Seite 6 von 12 | Digitale Informationsressourcen und Medien
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