Institutionelle Förderer

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Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

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Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main

Franz Steiner Verlag GmbH, Stuttgart

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Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig

Gerda Henkel Stiftung, Düsseldorf

Hamburger Edition, Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München

Historisches Institut, FernUniversität in Hagen

Historisches Institut, Universität der Bundeswehr München

Historisches Institut, Universität Mannheim

Historisches Institut, Universität Paderborn

Historisches Seminar, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Historisches Seminar, Johann Wolfgang Goethe-Universität

Historisches Seminar, Leibniz Universität Hannover

Historisches Seminar, Universität Luzern

Historisches Seminar, Universität Siegen

Historisches Seminar, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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Institut für Geschichte der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät, Universität Wien

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Institut für Geschichte, Eidgenössische Hochschule Zürich

Institut für Geschichte, Universität Graz

Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Institut für Kulturwissenschaften, Universität Leipzig

Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e.V., Dresden

Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte, Universität Flensburg

Institut für Zeitgeschichte, München-Berlin

Jena Center Geschichte des 20. Jahrhunderts, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Karl-Lamprecht-Gesellschaft Leipzig e.V.

Klartext Verlag. Jakob Funke Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG, Essen

Leibniz Institut für Europäische Geschichte (IEG), Mainz

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Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main

Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Peter Lang GmbH - Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main

Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Ditzingen

Seminar für Alte Geschichte, Universität Heidelberg

Staatsbibliothek zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Deutsches Hygiene-Museum, Dresden

Stiftung Hamburger Institut für Sozialforschung

Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen

Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e.V.

Verlag C.H. Beck, München

Verlag Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Paderborn

Verlag Vittorio Klostermann GmbH, Frankfurt am Main

Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster

Wallstein Verlag, Göttingen

Waxmann Verlag GmbH, Münster

Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam e.V., Potsdam

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Jutta Weber: Nachlässe und Autographen [PDF-Version]


Teil A: Geschichtswissenschaft und digitale Medien zu Nachlässen und Autographen
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Einleitung

Historische Quellen gehören zu den Fundamenten der Geschichtswissenschaft. Sie dienen als Ausgangspunkt für jede historische Forschung, nicht nur in den Geschichtswissenschaften selbst, sondern auch in den Forschungen zur Geschichte anderer Disziplinen: Die Geschichte der Medizin, der Germanistik oder der Naturwissenschaften mögen als Beispiele dienen.

Zu den Quellen gehören neben den Aktenmaterialien der Verwaltungsarchive auch persönliche, d.h. von Privatpersonen stammende Archive, die im folgenden unter dem Begriff „Nachlässe“ vorgestellt und deren Nutzungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden sollen.

Je nach Überlieferungsumständen unterscheidet man zwischen (Gesamt-) Beständen, Teil- und Kryptobeständen.

Die folgenden Hinweise zu Nachlässen und ihren Nachweissystemen beschränken sich auf den deutschsprachigen Raum, also Deutschland, Österreich und die Schweiz. Eine europäische Übersicht zu geben, wird die Aufgabe der nächsten Zeit sein.

Die Autorin: Dr. Jutta Weber ist stellvertretende Leiterin der Handschriftenabteilung sowie Referatsleiterin für Nachlässe und Autographen der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz.

Zitation: Jutta Weber, Guide Nachlässe und Autographen. In: Clio-online, 01.06.2010, <http://www.clio-online.de/guides/nachlaesse/weber2010>.


Nachlässe, Vorlässe, Archive, Sammlungen
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Als (echter) Nachlass wird die Summe aller Materialien (Werke, Arbeitspapiere, Korrespondenzen, Lebensdokumente und Sammlungen) verstanden, die sich zu Lebzeiten einer Person bei ihr zusammengefunden haben. Wurden Materialien durch Dritte nachträglich hinzugefügt, spricht man von einem angereicherten oder erweiterten Nachlass. Nachlässe von Institutionen werden auch als Archiv (Firmenarchiv) bezeichnet.

Als Vorlass (auch persönliches Archiv) werden in manchen Institutionen dieselben Materialien verstanden, wenn sie bereits zu Lebzeiten der bestandsbildenden Person einem Archiv übergeben wurden.

Nicht alle Nachlässe bleiben in ihrer Gesamtheit an einem Ort erhalten. Durch Einzelverkäufe oder Übergaben durch verschiedene Erben zum Beispiel kommt es zur Bewahrung von Teilnachlässen in unterschiedlichen Einrichtungen. In Nachlässen einer Person können sich Teilbestände zu anderen Personen, zum Beispiel von Familienmitgliedern befinden. Solche Teilbestände bezeichnet man als „Kryptonachlässe“. Neben Beständen persönlicher und institutioneller Provenienz gibt es auf Themen oder Personen zentrierte Sammlungen, die von Einzelpersonen, Institutionen oder der bestandshaltenden Institution angelegt wurden.


Autographen - Autographensammlung
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Als Autograph wird im Allgemeinen ein eigenhändiges Schriftstück bezeichnet, dessen Verfasser gleichzeitig der Schreiber ist. Einschränkend wird der Begriff gerne nur für Schriftstücke „mäßigen Umfangs“ verwendet, etwa in Abgrenzung zum eigenhändigen Manuskript eines Romans. Im weiteren Sinne wird der Begriff „Autograph“ auch verwendet für unikale schriftliche oder elektronische Dokumente, die in einem Bestand auftreten können.

Einzeln erworbene Autographen oder Kleinstbestände ohne Bezug zu einem übergeordneten Bestand, z.B. Briefe, einzelne Briefkonvolute oder Manuskripte können in eine eigene Autographensammlung überführt werden. Manukripte werden in Bibliotheken gerne auch in die Reihe abendländischer Handschriften eingegliedert.

Nachlässe und Autographen werden sowohl von Archiven als auch von Bibliotheken und Museen, ja manchmal von Forschungseinrichtungen oder diesen nachgeordneten Instituten gesammelt. Da es kein Gesetz über die Abgabe von Nachlässen gibt, ist jede Privatperson frei, ihren eigenen Nachlass oder den Nachlass eines Vorfahren oder anders übernommene Dokumente der Einrichtung zu übergeben, die ihr geeignet erscheint. Nachlässe können daher an einem Ort oder auf verschiedene Orte verteilt bewahrt werden. Hinzu kommt, dass manche Nachlässe wegen der unterschiedlichen Lebensstationen einer Person, oder bedingt durch historische Ereignisse, auch auf Institutionen mehrerer Länder verteilt sein können. Durch den Nachlass- und Autographenhandel wird die Aufteilung einstmals geschlossener Bestände befördert. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Nachlässe, die sich (noch) in Privatbesitz, bei (verschiedenen) Erben oder auch bei Sammlern befinden.


Anwendungsfelder: Wozu nutze ich einen Nachlass
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Nachlässe dokumentieren persönliche, gruppenspezifische, lokale, regionale, nationale wie internationale historische Zusammenhänge. Manuskripte von Werken, Korrespondenz, Lebensdokumente und Sammlungen von Personen können direkte Einsicht in ihr Leben und künstlerisches, wissenschaftliches und/oder politisches Werk geben, sie dokumentieren die Geschichte einer Familie oder einer Gruppe. Zudem spiegelt sich in den Nachlässen Zeitgeschichte ebenso wie die Rezeptionsgeschichte eines Lebenswerks. Firmenarchive bewahren die Erinnerung an historisch dokumentierte Vorgänge innerhalb des Betriebs, so zum Beispiel in Verlagsarchiven mit zugehörigen Pressearchiven. Nachlässe sind somit unverzichtbare Quellen jeglicher historischer Forschung.


Struktur/ Organisation: Archivische und bibliothekarische Nachlasserschließung
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Die digitalen Medien erleichtern hier wie auch in anderen Bereichen den Zugang zu den Quellenmaterialien, schaffen aber auch die Notwendigkeit, sich institutionell untereinander abzustimmen. Dies ist wegen der sehr heterogenen organisatorischen Anbindung der Institutionen und ihren jeweiligen Erschließungstraditionen nicht immer ohne weiteres möglich.

Grundlage der Verwaltung und Erschließung von Nachlässen (und Autographen) sind die seit 1961 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in verschiedenen Ausgaben veröffentlichten „Richtlinien Handschriftenkatalogisierung“, die in einem eigenen Kapitel auch auf den Umgang mit Nachlässen eingehen. Diese „Richtlinien“ wurden 1997 von einem Regelwerk abgelöst, die „Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen“, allgemein bekannt als „RNA“, wurden in den vergangenen Jahren in gemeinsamer Verantwortung von Staatsbibliothek zu Berlin und Österreichischer Nationalbibliothek überarbeitet und liegen in einer elektronischen Neufassung vor.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es zwei Zugänge zu Nachlässen gibt

  • die besonders in Bibliotheken ausgeprägte Möglichkeit, innerhalb der Gesamtzusammenhänge eines Nachlasses jedes einzelne Dokument eines Nachlasses auffindbar zu machen;
  • die besonders in Archiven ausgeprägte Möglichkeit, zwar nicht jedes einzelne Dokument, dafür aber den Gesamtzusammenhang eines Nachlasses sichtbar zu machen.

Beide Sicht- und Arbeitsweisen zueinander in Beziehung zu setzen und diese in einer für die Auffindbarkeit und Benutzung des Materials förderlichen Art miteinander zu verbinden, ist auch Ziel der RNA. Die Anwendung dieses Regelwerks wird übrigens in Deutschland bei jedem von der DFG geförderten Nachlasserschließungsprojekt verbindlich vorgeschrieben.


Nutzungmodalitäten und -bestimmungen,Urheber- und sonstige Schutzrechte
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Nach deutschem Archivrecht dürfen Nachlässe in der Regel erst 30 Jahre nach dem Tod einer Person („30 Jahre nach Abschluss der Akte“) zur Benutzung freigegeben werden. Diese Regel wird in Bibliotheken weniger streng gehandhabt. Sperrfristen werden i.a. mit den Nachlassern oder ihren Erben ausgehandelt. Dahinter steht auch die Idee, dass nicht jeder Nachlass Material enthält, das die Benutzungsbeschränkung für die zeitgenössische Forschung rechtfertigt. Auch der Aspekt, dass das Interesse an einer Person im Laufe der Jahre verblassen kann, steht hinter diesem Grundsatz.

Selbstverständlich gilt jedoch unabhängig von einer Benutzbarkeit des Materials das in Deutschland geltende Urheberrecht, das bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers die Verwertung von Werken (dazu gehörden in der Regel auch Briefe) die Einwilligung der Erben oder anderer Rechteinhaber (z.B. Verlage, Verwertungsgesellschaft Wort) verlangt. Das Persönlichkeitsrecht gebietet es, jeden Nachlass, der zur Benutzung freigegeben wird, auf solche Materialien hin zu überprüfen, die den Schutz der Privatsphäre lebender oder vor weniger als 30 Jahren verstorbener Personen verletzen - vergleiche dazu die Ausführungen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht. Einen besonders schwierigen Fall bilden Briefe, deren Adressaten nicht ermittelbar sind.

Während das Urheberrecht nicht übertragbar ist, kann das Verwertungsrecht für die Dauer des geltenden Urheberrechts übertragen werden, sei es auf Erben, Verlage oder auf die Institutionen, die den Nachlass übernommen haben. Sie müssen der Verwertung des benutzten Materials zustimmen und können, sobald die Verwertung über gesetzliche Ausnahmeregeln hinausgeht, eine Lizenzgebühr verlangen. Die Online-Bereitstellung sowie die Veröffentlichung in gedruckter Form sind immer zustimmungs- bzw. lizenzpflichtig.

Ausnahmeregel für bestimmte Vervielfältigungen ist § 53 UrhG.


Digitale Informationsressourcen und Medien
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Teil B: Digitale Informationsressourcen und Medien zu Nachlässen und Autographen

Recherchewege/-strategien: Wie suche ich Nachlässe und Autographen?

Die weitest verbreitete Suchstrategie wird auch in diesem Bereich zunehmend durch Google befriedigt. Eine Suche nach „Nachlass Adolf von Harnack“ führt auf die Webseite der Staatsbibliothek zu Berlin. Allerdings ist das Suchergebnis hier wie so oft trügerisch, da Google bisher keinen Zugang zu den einschlägigen Datenbanken hat.

Die gleiche Suche in der für Deutschland maßgeblichen Datenbank Kalliope führt nicht nur zu konkreterer Information, sondern auch zu weiteren Ergebnissen. In der Datenbank Kalliope sind 1,4 Millionen Nachweise zu einzelnen Briefen sowie zu 23.000 Nachlässen enthalten. Ein großer Teil der Datensätze entstand durch die Retrokonversion der seit 1966 in der Staatsbibliothek zu Berlin geführten Zentralkartei der Autographen.

Der Sucheinstieg „Personen“ zeigt unter dem ausführlichen Namenseintrag alle Dokumente, die zu einer Person in der Datenbank erfasst wurden: so sind zum Beispiel alle Teile des Nachlasses von Adolf von Harnack, alle Briefe, die er geschrieben und empfangen hat, über diesen Sucheinstieg zu erreichen. Wichtig ist, dass in dieser Datenbank Adolf von Harnack auch dann gefunden wird, wenn man seinen Vornamen fälschlich mit „ph“ schreibt: Die Verknüpfung der Datensätze mit der Personennamendatei erlaubt eine gesicherte Recherche.

Die Suche nach einem Nachlass kann auch über den Sucheinstieg „Bestände“ erfolgen, hier wird direkt auf den Datensatz zum Nachlass und die dazugehörigen untergeordneten Stufen der Systematik seines Nachlasses verwiesen. Ist der Nachlass bereits in Kalliope erschlossen, sind alle in ihm enthaltenen Materialien hier zu finden.

Die Suche nach einem bestimmten Brief erfolgt am besten über die hierfür vorgesehene Suchmaske „Autograph“: Hier können die Korrespondenzpartner ebenso wie z. B. ein konkretes Datum eingegeben und gefunden werden. Einzelne Autographen werden jeweils aus dem Zusammenhang heraus gezeigt, in den sie gehören: Ein Nachlass oder eine Autographensammlung. Der Zusammenhang zu einem Nachlass ist dann besonders deutlich sichtbar, wenn der Nachlass in der Datenbank Kalliope selbst bis auf die unterste Ebene katalogisiert wurde. Viele Briefe wurden jedoch im Zusammenhang mit der Retrokonversion der Zentralkartei der Autographen einzeln in Kalliope erfasst.

Die Datenbank Kalliope umfasst zur Zeit mehr als 1,4 Millionen Autographeneinträge, sie bezieht diese aus mehr als 450 Einrichtungen in Deutschland. Die Einträge umfassen vor allem die seit langem erschlossenen Bestände zu Nachlässen und Autographensammlungen des 19. Jahrhunderts.

Während deutsche Bibliotheken ihre Nachlässe im allgemeinen in der Datenbank Kalliope nachweisen, bevorzugen Archive die Zentrale Datenbank Nachlässe. Auch hier ist eine einfache oder komplexere Suche möglich. Achtung: Die Datenbank verwendet keine normierten Daten, Adolph von Harnack wird also nicht gefunden! Angaben zur Biographie des Nachlassers, zum Bestand und seiner Geschichte, zu Laufzeit und dem Stand der Erschließung geben wie in der Datenbank Kalliope erste Hinweise. In wenigen Fällen wird aus der Datenbank direkt in ein vorhandenes elektronischen Findbuch verlinkt (Beispiel: Theodor Heuss).


Hilfsmittel / Nachschlagewerke / Volltextbasen
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Interessant ist hierzu der Eintrag zu ISAG(G) bei Wikipedia.


Portale / elektronische Zeitschriften und Publikationen / Linksammlungen
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Ein gemeinsames Webangebot von Österreich, Deutschland und der Schweiz zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Nachlässen ergeben können, ist KOOP LITERA international.

Manuscripts and Letters via Integrated Networks in Europe (MALVINE) führt eine simultane verteilte Suche in ausgewählten europäischen Manuskript-Katalogen aus und bietet Daten zu modernen Manuskripten und Briefen an.

Das Portal des Consortium of European Research Libraries (CERL) zu Handschriften und Alten Drucken bietet eine simultane verteilte Suche in ausgewählten europäischen Katalogen zu Alten Drucken und mittelalterlichen sowie neuzeitlichen Manuskripten und Briefen an.

Die Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (LIBER) LIBER Manuscript Librarians Group unterstreicht die herausragende Bedeutung von Handschriften und Archivmaterialien, nicht nur für Forschung und Lehre, sondern auch für einen größeren Kreis historisch und kulturell interessierter Personen. Die Gruppe möchte ein Forum für alle kuratorischen Belange bieten und das Verständnis und die Zusammenarbeit aller Archivare und Bibliothekare in Europa, die mit diesen Materialien arbeiten, unterstützen ohne historisch gewachsene Unterschiede außer Acht zu lassen.

HelveticArchives ist eine Onlinedatenbank für schweizerische Archivbestände und wird von der Schweizerischen Nationalbibliothek betrieben.


Desiderata
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In den USA wird jeder Nachlass in der leider nicht frei zugänglichen Datenbank World Cat Manuscripts nachgewiesen. Dieser Nachweis kommt als Export aus sehr vielen sehr unterschiedlichen lokalen Datenbanken zustande. Die lokalen Datenbanken verfügen alle über eine Standardschnittstelle, die einen Export ermöglicht. Diese Standardschnittstelle basiert auf dem XML-Standard EAD bzw. EAC. Übertragen auf die deutsche bzw. europäische Situation wäre ein Desiderat so zu formulieren: Die Informationen aus Kalliope, der Zentralen Datenbank Nachlässe sowie aus einzelnen lokalen Datenbanken sollten über die Standards EAD und EAC über ein Portal zugänglich sein, das alle Information bündelt. Das deutsche Portal sollte Teil eines europäischen Angebotes werden, das wiederum mit der Datenbank aus den USA kommuniziert.

Ein weiteres Desiderat ist die Anzeige nicht nur von Metadaten zu Nachlässen und Autographen sondern von digitalen Bildern der Dokumente. Hier gibt es zur Zeit in Europa nur wenige Beispiele. Verwiesen sei daher auf die vorbildlich aufbereiteten Hannah Arendt Papers in der Library of Congress sowie auf die digitalen Präsentationen der Sammlungen der Beinecke Rare Books and Manuscripts Library der Yale University.

Auch große Digitalisierungsprojekte und einfach strukturierte Sucheinstige sowie Browsingmöglichkeiten über vielfältige und bedeutende Bestände in Bibliotheken und Archiven, ggf. auch in Gemeinschaftsprojekten zu Themen oder verstreuten Nachlässen bedeutender Personen stehen noch zur Realisierung an.


Kleines Glossar
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Archiv

Summe aller Materialien, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Institution, zum Beispiel eines Unternehmens, eines Verlages, Berufsverbands, einer Forschungseinrichtung oder Behörde entstanden sind und/oder sich dort angesammelt haben.

Die Bezeichnung persönliches Archiv wird auch als Synonym für Vorlass verwendet, siehe auch Vorlass.

Autograph

Eigenhändiges Schriftstück, dessen Verfasser gleichzeitig der Schreiber ist. Im weiteren Sinne auch verwendet für unikale schriftliche oder elektronische Dokumente, die in einem Bestand auftreten können.

Autographen, die ohne Bezug zu einem übergeordneten Bestand erworben wurden, werden als Einzelautographen bezeichnet.

Autographensammlung

Sammlung von Autographen ohne Bezug zu einem übergeordneten Bestand, zum Beispiel Einzelbriefe, einzelne Briefkonvolute und/oder einzelne Manuskripte.

Bestand

Übergeordneter Begriff für Nachlässe, Vorlässe sowie andere Bestandsarten, zum Beispiel Institutionsarchive, Sammlungen und Autographensammlungen.

Depositum

Ohne Eigentumsübertragung zur Aufbewahrung, Erschliessung und Nutzung übergebener Bestand. Ein Depositalvertrag regelt Rechte und Pflichten der verwahrenden Institution und des Eigentümers.

Handschrift

Eine Handschrift ist, im Gegensatz zum eigenhändigen Autograph, jedes Schriftstück, das mit der Hand geschrieben wurde, unabhängig davon, ob der Schreiber gleichzeitig der Verfasser ist.

Konvolut

Einheit von Vorlagen, die nicht einzeln, sondern zusammenfassend beschrieben werden (s.a. Briefkonvolut).

Korrespondenz

Korrespondenzen sind Briefe, Karten, Telegramme usw.

Kryptobestand

Materialien fremder Provenienz innerhalb eines Bestands.

Lebensdokument

Dokument der beruflichen und privaten Lebensführung eines Bestandsbildners

Nachlass

Summe aller Werke, Arbeitspapiere, Korrespondenzen, Lebensdokumente und Sammlungen, die sich bei einem Bestandsbildner nach dessen Tod zusammengefunden haben (echter Nachlass), oder auch später hinzugefügt worden sind (angereicherter Nachlass); s.a. Archiv, Vorlass, Bestand und Sammlung.

Provenienz

Person oder Institution, bei denen eine Vorlage entstanden und/oder überliefert ist.

Sachakte

Thematisch definierte Konvolute.

Sammlung

Zusammenstellung von Einzelstücken ohne Rücksicht auf Entstehungszusammenhänge.

Werk

Als Werk gelten alle privat oder beruflich verfassten und/oder geschaffenen Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfe und Ausarbeitungen, seien sie zum Beispiel künstlerischen, wissenschaftlichen, journalistischen und politischen Inhalts, unabhängig von der Form, in der sie überliefert sind und davon, ob sie abgeschlossen oder unvollendet sind.

* Kleines Glossar: (entnommen aus: RNA)


Weiterführende Literatur
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Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KOOP LITERA unter dem Stichwort Archivpraxis.

Denecke, Ludwig (Bearb.), Die Nachlässe in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. völlig neu bearb. von Tilo Brandis, Boppard am Rhein 1981.

Mommsen, Wolfgang A., Die Nachlässe in den deutschen Archiven, mit Ergänzungen aus anderen Beständen, 2 Bde., Boppard am Rhein 1983.

Frels, Wilhelm, Deutsche Dichterhandschriften von 1400 bis 1900, Reprint der Ausgabe von 1934, Stuttgart 1970.

Renner, Gerhard, Die Nachlässe in den Bibliotheken und Museen der Republik Österreich : ausgenommen die Österreichische Nationalbibliothek und das Österreichische Theatermuseum, Wien, Köln 1993.

Renner, Gerhard; Hall, Murray G., Handbuch der Nachlässe und Sammlungen österreichischer Autoren, Wien, Köln 1992.

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