Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 13 VerschiedenesEinzelseiten Modus


(1) Die Gültigkeit dieser AGB wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Sofern eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig ist, soll sie durch eine Bestimmung ersetzt werden, die wirtschaftlich und in rechtswirksamer Weise der ungültigen Bestimmung weitestgehend entspricht.

(2) Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.

Berlin, den 23. November 2008


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