| | Clio-online Guide Wissenschaftliches Publizieren Modalitäten des Publizierens, Hilfestellungen und Beratungsangebote Vorbemerkung: Urheberrecht und Verlagsvertrag Die juristische Basis jeden Publizierens ist das Urheberrecht.[18] Es gilt für alle Publikationsformen gleichermaßen und soll daher kurz Erwähnung finden: Das Urheberrechtsgesetz schützt die Urheber/innen von Werken. Ihre Rechte sind unveräußerbar (also auch nicht Gegenstand etwa von Verlagsverträgen!). Geschützt wird die „persönliche geistige Schöpfung“. Diese zeichnet sich nach § 2 II UrhG aus durch einen geistigen Gehalt, der wiederum bestimmt ist durch persönliches Schaffen, wahrnehmbare Formgestaltung und schöpferische Eigentümlichkeit. Autor/in und Verlag bzw. Betreiber einer Website schließen also einen Vertrag über die Nutzungsrechte an der Arbeit des Autors. Traditionellerweise ist dies ein Verlagsvertrag. Dessen Kern ist das Recht, aber auch die Pflicht, des Verlages zur Veröffentlichung bzw. Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Nicht ausgeübte Nutzungsrechte fallen an die UrheberInnen zurück! Ein Vertrag, der alle erforderlichen Punkte hinreichend enthält, wird i.d.R. etwa vier Seiten umfassen und folgende Themen enthalten: Titel, Umfang, Ausstattung des Werkes; Nebenrechte (also die Rechte zur Publikation, die nicht durch das „Hauptrecht“, etwa die Buchpublikation, geregelt sind. In der Wissenschaft ist hier vor allem der Komplex Datenbanken/Internet von Bedeutung); Manuskript, Vorarbeiten; Autorenexemplare, Rabatt; Pflichten des Verlages; Auflage, Erscheinungstermin; Druckkostenzuschuss und Lieferbarkeit, Nachauflagen, Autorenhonorar, Datenspeicherung.
VerlagspublikationZunächst einmal gilt es zu klären, was der Verlag für seine Autor/innen übernimmt: er sollte Bücher nicht nur herstellen, sondern auch und vor allem vertreiben – schließlich wird nicht das gedruckte, eingelagerte Buch rezipiert, sondern ausschließlich das verbreitete, gelesene! Die folgende Checkliste hilft, die Angebote von Verlagen zu beurteilen: Gretchenfrage Druckauflage Entscheidend, nicht nur für die Höhe eines Druckkostenzuschusses, ist die Auflage des Werkes. Die sinnvolle Auflagenhöhe wird aber nicht nur von jungen Wissenschaftler/innen häufig deutlich überschätzt. In der Regel deckt die in vielen Promotionsordnungen vorgesehene Auflage von 150 Exemplaren mittlerweile mehr als den Bedarf des Erscheinungsjahres. Dies gilt auch, wenn der Verlag den Titel in der Fachwelt angemessen bewirbt und das Buch rezensiert wird.
Sofern keine bestimmte Auflagenhöhe aus formalen Gründen erforderlich ist, kann es sogar sinnvoll sein, eine noch geringere Erstauflage zu fertigen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Nach dem mittlerweile erreichten Stand der Drucktechnik werden Auflagen in dieser Höhe ohnehin digital produziert. Daher ist es – entsprechende Datenhaltung vorausgesetzt – dem Verlag jederzeit möglich, selbst Einzelexemplare anzufertigen und auszuliefern.
Veröffentlichung im Internet Das im Grundsatz hierzu Festzuhaltende wurde bereits gesagt. Im Falle von Qualifikationsschriften lohnt sich vor den ersten Realisierungsschritten ein Blick in die entsprechenden Vorschriften, also etwa die einschlägige Promotionsordnung. Diese enthält u.U. bereits technische Anleitungen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Zur Veröffentlichung im Internet „sind folgende Schritte abzuarbeiten: - Der Autor stellt die Arbeit in standardisierter Form (html, postscript, dvi) für das WWW bereit.
- Der Autor meldet die Arbeit mittels elektronischem Formular zur Archivierung an (MONARCH [der TU Dresden]). Dabei sind die in der bibliografischen Beschreibung der Dissertation angegebenen Schlagwörter (mindestens 5 der Schlagwörter sollten nach Möglichkeit aus der Schlagwortnormdatei stammen) und eine Aufbewahrungszeit von 15 Jahren einzutragen. Ferner muss der Autor (Archivierende) ein File "Abstract" bereitstellen, das eine kurze und prägnante Zusammenfassung der Publikation im Ascii-Format enthält. Zum Nachweis der Anmeldung erhält der Autor eine e-Mail mit den Archivierungsdaten, die er im Dekanatsbüro abgibt.
- Der Autor übergibt sechs gedruckte Exemplare, gebunden im Format A5 (in Ausnahmefällen kann Format A4 zugelassen werden) mit dem URL seiner Arbeit auf dem Titelblatt an die Universitätsbibliothek und erhält dafür eine Quittung, die ebenfalls im Dekanatsbüro abzugeben ist.“[19]
KostenIn diesem Punkt unterscheiden sich die verschiedenen Publikationsformen deutlich: Die Ausfertigung in Fotokopien von 80 Exemplaren, 250 Seiten A 4 s/w, einseitig kopiert, mit Klebebindung, kosten im Copyshop zwischen ca. 850 und 950 Euro. Als Microfiche kosten 60 Exemplare, 345 Seiten, einfarbig, 4 Fiches je Satz, Dazio-Beschichtung ca. ab 300 Euro. Für eine Verlagsausgabe gibt es unterschiedliche Modelle zur Deckung der Kosten, nämlich den Druckkostenzuschuss: Die Höhe des Druckkostenzuschusses schwankt erheblich und hängt von Größe und Positionierung des Verlags, Art der Leistung (Herstellung, Gestaltung, Lektorat, Werbemittel und Werbung, Vertrieb), Ausstattung des Buches (Papier, Bindung, Einband) sowie der Auflage ab. Sie liegt zwischen einigen hundert und etlichen tausend Euro. Eine Auflage von 150 Exemplaren ist bei einem Buchumfang von ca. 250 Seiten bei einem Dienstleistungs-Verlag für etwa 800 Euro zu haben. Diese Angabe bezieht sich auf eine Verarbeitung als Broschur (also ein Taschenbuch) im Format A5. Eine Hardcover-Ausgabe ist erheblich aufwändiger. Autorenhonorare sind bei wissenschaftlichen Verlagspublikationen i.d.R. nicht möglich – sollten sie ungefragt angeboten werden, lohnt sich exaktes Nachrechnen des jeweiligen Angebots (dabei stellt sich gelegentlich heraus, dass die Autor/innen ihr Honorar über einen höheren Druckkostenzuschuss selbst bezahlen)! Festabnahme: Hier wird vor Drucklegung des Werkes die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren zum Ladenpreis vereinbart. Abnehmer sind die Autor/innen selbst (in diesem Falle kann der Ladenpreis um den Autorenrabatt - i.d.R. 30% - verringert sein) oder eine dritte Stelle/Institution, wobei die Autor/innen in letzterem Falle diese Abnahme häufig vermittelt haben. Subskription: In diesem Falle wird das Buch bereits vor Erscheinen beworben und denjenigen Käufern, die das Buch vor einem festgesetzten Termin erwerben, ein – in Übereinstimmung mit dem Preisbindungsgesetz - vergünstigter Bezugspreis eingeräumt. Diese Form der Finanzierung wird gelegentlich bei Aufsatzbänden realisiert.
Bei einer Veröffentlichung im Internet ist die Höhe der Kosten sehr individuell und vor allem abhängig vom vorhandenen Ausgangsmaterial sowie der möglichen Eigenleistung des Autors. Finanzierungsmöglichkeiten VG Wort: Nur, wer eine Verlagsausgabe realisiert hat, kann einen Teil der Kosten mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft Wort wieder einspielen. Bei der VG Wort handelt es sich um einen Zusammenschluss von Autor/innen und Verlagen zur Wahrnehmung (Verwertung) von Urheberrechten gegenüber Dritten. Er ist staatlich damit beauftragt dort, wo urheberrechtliches Material fremdgenutzt wird – in der Bibliotheksausleihe etwa oder am Fotokopierer - Gelder einzunehmen und an die Berechtigten weiterzuleiten. Diese Mittel werden einmalig im Jahr nach Erscheinen eines Werkes ausgeschüttet. Davon profitieren jährlich über 250.000 Autor/innen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Buches, die letzte Ausschüttung (für 2003) betrug ca. 380 Euro je Buch. [20] Stiftungen: Es gibt derzeit rund 10.000 offiziell verzeichnete Stiftungen in Deutschland. Davon sind ca. 20% im Bereich Wissenschaft und Forschung aktiv, 16% in Bildung und Erziehung, 16% in Kunst und Kultur. Manche Stiftungen fördern ausschließlich ganze Forschungsprojekte, andere gewähren auch Druckkostenbeihilfen. Unbedingt zu beachten ist, dass diese Beihilfen häufig bereits vor Drucklegung zu beantragen sind! Große Stiftungen wie die Studienstiftung des deutschen Volkes, die Stiftungen der politischen Parteien oder bedeutender Unternehmen sind den meisten Interessent/innen bekannt. Hinzuweisen ist aber auch auf kleinere Stiftungen, bei denen ein Antrag aussichtsreicher sein kann. Diese können entweder thematisch (wie etwa die Studienstiftung ius vivum auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft) arbeiten oder etwa regional (z.B. die Friedrich Freiherr von Haller’sche Forschungsstiftung [Nürnberg], oder die Possehl-Stiftung [Lübeck]). Da hier die Kriterien sehr individuell sind, kann es sich lohnen, sich speziell auf die eigene Person oder Arbeit bezogen zu informieren. Auch Bundesländer und einzelne Universitäten verfügen über solche Mittel. [21] Das Bemühen um Förderungsgelder ist allerdings nichts für Ungeduldige, zudem in Zeiten knapper Kassen nicht leichter geworden. So ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu verzeichnen, mehrere Teilbeträge zu kombinieren, bis die Gesamthöhe der Aufwendungen erreicht ist.
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