Klaus Gantert: Bibliotheken [PDF-Version]

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Bibliotheken sind die am stärksten genutzten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland. Rund 12.000 Bibliotheken werden jährlich von mehr als 200 Millionen Menschen besucht, mehr als 450 Millionen Medien werden jährlich ausgeliehen. Gerade für Geisteswissenschaftler, die für ihre Arbeit nicht nur die wissenschaftliche Fachliteratur, sondern in vielen Fällen auch gedruckte Quelleneditionen benötigen, sind Bibliotheken die zentralen Informationseinrichtungen.

a) Aufgaben von Bibliotheken

Die traditionellen Aufgaben von Bibliotheken bestehen darin, Publikationen zu sammeln, zu erschließen, den Benutzern zur Verfügung zu stellen und zu archivieren. Um die erworbenen Publikationen für den Benutzer zugänglich zu machen, werden die Medien nach formalen und inhaltlichen Kriterien erschlossen. Die Ergebnisse dieser Erschließung, die sogenannten bibliographischen Metadaten, werden den Nutzern im OPAC (Online Public Access Catalogue), dem elektronischen Bibliothekskatalog, präsentiert. Bibliotheksbestände, die in geschlossenen Magazinen aufbewahrt werden, können von den Nutzern über den OPAC online bestellt werden, zumindest ein Teil der Medien ist in vielen Bibliotheken allerdings auch freihand aufgestellt, also direkt zugänglich. In manchen Bibliotheken ist die Benutzung der Bibliotheksbestände nur im Lesesaal möglich, andere erlauben auch eine Ausleihe nach Hause. Einige Bibliotheken bewahren ihre Bestände dauerhaft auf, auch wenn sie nur noch selten verwendet werden. Das Archivieren des Bestandes ist vor allem Aufgabe der National- und Regionalbibliotheken sowie der Sondersammelgebietsbibliotheken.

Neben die traditionellen Aufgaben des Erwerbens, Erschließens, Benutzens und Archivierens treten für Bibliotheken zunehmend neue Aufgaben. Fast alle großen wissenschaftlichen Bibliotheken bieten heute Veranstaltungen zur Vermittlung von Informationskompetenz an, die Angebote der Hochschulbibliotheken sind hierbei in vielen Fällen in die Curricula der Fachstudiengänge eingebunden. Daneben erstellen immer mehr Bibliotheken – über den Bibliothekskatalog hinaus – elektronische Informationsressourcen, z.B. Linklisten, Navigationssysteme, Fachbibliographien, Virtuelle Fachbibliotheken, Fachportale, etc.

b) Bibliotheksbestände

Zwar sind Buchmedien (Bücher und Zeitschriften) nach wie vor das charakteristische Sammelgut von Bibliotheken, allerdings werden heute bei der Erwerbung nahezu alle Medienarten berücksichtigt. Neben den weiterhin dominierenden Printmedien werden vor allem elektronische Medien lizenziert; die Bibliotheken erwerben in diesem Fall – für ihre Nutzer – ein zeitlich zumeist befristetes Zugriffsrecht auf die entsprechenden elektronischen Publikationen. Aufgrund ihres medienspezifischen Mehrwerts sind elektronische Dokumente für die wissenschaftliche Nutzung von besonderem Interesse; besonders wichtige Kriterien in diesem Zusammenhang sind der orts- und zeitunabhängige Zugriff, die Volltextdurchsuchbarkeit, die Aktualisierbarkeit sowie die multimedialen Verknüpfungsmöglichkeiten. Elektronische Publikationen, die für die Wissenschaft von besonderer Bedeutung sind, werden vielfach als sogenannte Nationallizenzen erworben. Hierbei werden die entsprechenden Publikationen von einer Bibliothek lizenziert und anschließend in allen deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Finanziert werden die Nationallizenzen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Neben der Lizenzierung entsprechender Verlagsangebote erweitern viele Bibliotheken ihren Bestand an elektronischen Texten auch durch die eigene nachträgliche Digitalisierung von Printmedien. Ebenfalls zum Sammelspektrum wissenschaftlicher Bibliotheken gehören audiovisuelle Medien (Bilder, Tonträger, Filmmedien) und Mikroformen (Mikrofiches und Mikrofilme). Neben diesen Medienformen sammeln Bibliotheken auch handschriftliches Material, sowohl mittelalterliche Handschriften als auch neuzeitliche und zeitgenössische Nachlässe und Autographe. Grundsätzlich gilt die Regel, dass Autographen von Wissenschaftlern und Schriftstellern eher in Bibliotheken gesammelt werden, während handschriftliches Material der staatlichen Verwaltung und Nachlässe von Politikern in der Regel in Archiven verwaltet werden. Mit Manuscripta Mediaevalia und Kalliope stehen sowohl für die mittelalterlichen Handschriften als auch für die neuzeitlichen Autographen in deutschen Bibliotheken übergreifende Informationsressourcen zur Verfügung.

c) Bibliothekstypen

Die Vielfalt von Bibliothekstypen ist ungemein groß. Neben großen Staats- und Universitätsbibliotheken finden sich z.B. kleine Stadtteil- und Gemeindebibliotheken sowie eine Vielzahl von Bibliothekstypen, die sich an spezielle Nutzergruppen richten, z.B. Krankenhaus-, Gefängnis, Blinden-, Truppen- und Werksbibliotheken. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen öffentlichen Bibliotheken, die der Versorgung der breiten Bevölkerung mit Informationen und Unterhaltungsmedien dienen, und wissenschaftlichen Bibliotheken, deren Bestände und Angebote überwiegend an den Bedürfnissen von Studenten und Wissenschaftlern ausgerichtet sind. Die wichtigsten Typen von Bibliotheken für die wissenschaftliche Arbeit sind:

  • Nationalbibliotheken

  • Zentrale Forschungs- und Sondersammelgebietsbibliotheken

  • Regionalbibliotheken

  • Hochschul- bzw. Universitätsbibliotheken

  • Spezialbibliotheken

(1) Nationalbibliotheken sammeln alle Publikationen eines Staates, die ihnen in vielen Ländern als gesetzliche Pflichtstücke kostenlos geliefert werden, diese Publikationen verzeichnen sie in der Nationalbibliographie ihres Landes. In der Regel sammeln sie auch die Literatur über das jeweilige Land, unabhängig vom Erscheinungsort, sowie die wissenschaftliche Literatur des Auslandes in Auswahl. Zumeist verfügen Nationalbibliotheken über herausragende Altbestände und Sondersammlungen, alle Bestände von Nationalbibliotheken werden dauerhaft archiviert. Vor allem wegen ihrer späten Gründung 1912 übernimmt die Deutsche Nationalbibliothek mit Sitz in Leipzig und Frankfurt am Main nur einen Teil dieser Aufgaben; sie archiviert alle deutschen Publikationen seit 1913 und verzeichnet sie in der Deutschen Nationalbibliografie, seit 2006 gehört auch die Archivierung von Netzdokumenten zu ihrem Aufgabenspektrum.

(2) Die umfassende Sammlung der internationalen wissenschaftlichen Literatur, die Betreuung umfangreicher historischer Bestände und die Pflege geographischer und materialbezogener Sondersammlungen übernehmen in Deutschland vor allem die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek sowie verschiedene Sondersammelgebietsbibliotheken. Meistens werden die Sondersammelgebiete von Universitätsbibliotheken betreut, die in bestimmten Fächern über herausragende ältere Bestände verfügen und für die umfassende Erwerbung der neueren Forschungsliteratur von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden.

(3) Regionalbibliotheken sammeln, erschließen und archivieren Publikationen aus und über ihre Region. Die landeskundliche Literatur, also die Literatur über die Region, verzeichnen sie in Regional- oder Landesbibliographien, die im Gegensatz zur Nationalbibliographie auch die unselbstständigen Werke (Aufsätze) umfassen. Aufgrund ihrer föderalen Struktur verfügt die Bundesrepublik im internationalen Vergleich über besonders viele und besonders leistungsfähige Regionalbibliotheken, zumeist werden sie als Landes- oder Staatsbibliotheken bezeichnet. Zum Teil betreuen diese Bibliotheken ein gesamtes Bundesland, zum Teil auch nur kleinere Gebiete. Einige Regionalbibliotheken, wie z.B. die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe oder die Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin übernehmen ausschließlich landesbibliothekarische Aufgaben, andere sind zugleich Universitäts- oder auch Stadtbibliotheken, wie z.B. die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn oder die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam.

(4) Universitätsbibliotheken gewährleisten in erster Linie die Literatur- und Informationsversorgung der Hochschulangehörigen, allerdings stehen sie auch anderen Nutzern offen. Wie die National- und die Regionalbibliotheken sind sie zumeist Universalbibliotheken, also nicht auf einzelne Fachgebiete beschränkt. Während ältere Universitätsbibliotheken zumeist eine Vielzahl von Instituts- und Seminarbibliotheken aufweisen, sind moderne Universitätsbibliotheken in der Regel einschichtig konzipiert, d.h. neben der Zentralbibliothek finden sich meist nur noch wenige Fakultätsbibliotheken mit umfangreichen Beständen.

(5) Spezialbibliotheken gehören häufig zu außeruniversitären Forschungsinstitutionen, Beispiele für diesen Bibliothekstyp sind die Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte mit Sitz in München und Berlin oder die Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica in München. Der Sammlungsbereich dieser Spezialbibliotheken sind die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts mit Schwerpunkten auf dem Nationalsozialismus und dem 3. Reich bzw. die deutsche Geschichte des Mittelalters. In Einzelfällen wurden Spezialbibliotheken auch an größere Universalbibliotheken angeschlossen, wie z.B. die Bibliothek für Zeitgeschichte in Stuttgart, die 2000 in die Württembergische Landesbibliothek integriert wurde. Ein umfassendes Verzeichnis aller historischen Spezialbibliotheken zu den Geschichtswissenschaften in Deutschland liegt in Buchform vor.

Der Autor: Dr. Klaus Gantert ist Hochschullehrer und stellvertretender Fachbereichsleiter am Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, er unterrichtet u.a. Bibliothekswesen, Buchgeschichte, Medienkunde und verbale Sacherschließung.

Zitation: Klaus Gantert, Guide Bibliotheken. In: Clio-online, 08.09.2009, <http://www.clio-online.de/guides/bibliotheken/gantert2009>.


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